Strafzahlungen für Krankenhäuser – Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein fordert dringend Korrektur

„Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!“ verlangt die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein in einer landesweiten Anzeigenkampagne. Hintergrund der Kampagne ist das Ende 2019 verabschiedete , nach dem jede durch eine ausgelöste Minderung des Rechnungsbetrages – und sei es auch nur ein Euro – eine des Krankenhauses in Höhe von mindestens 300 Euro auslöst.

„Die Strafzahlungen sind untragbar und müssen umgehend zurückgenommen werden“, fordert KGSH-Geschäftsführer Patrick Reimund. Anlass für Beanstandungen sind häufig vermeintliche Fehlbelegungen, also Fälle, in denen Patienten in den Krankenhäusern behandelt und versorgt wurden. Die Beanstandung der Krankenkassen und des MDK richten sich dann im Nachhinein auf einzelne Tage der Versorgung und ohne, dass bestehende Alternativ- bzw. Anschlussversorgungsrealitäten in die Entscheidung einbezogen würden. […]

: Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e. V.

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