Steuerbefreiung für Chefarztambulanzen

- und an ermächtigte kann Zweckbetrieb sein

Das (FG) Münster hatte darüber zu urteilen, ob die Erträge aus der Personal- und Sachmittelgestellung an ermächtigte Ärzte bei einem gemeinnützigen dem Krankenhauszweckbetrieb nach § 67 AO zuzuordnen sind. Das Finanzamt sah in der Tätigkeit einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und unterwarf die Überschüsse der Körperschaft- und Gewerbesteuer. […]

Quelle: Curacon

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