Stellungnahme der DKG zum Referentenentwurf des BMG für eine Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser

Die begrüßen die mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser angekündigte Einführung von Abschlagszahlungen auf den Ganzjahreserlösausgleich 2022. Damit sollen coronabedingte Liquiditätsprobleme für die Krankenhäuser, die im 1. Quartal 2022 keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen hatten, aber Belegungsrückgänge zu verzeichnen haben, abgemildert werden […] Die Begrenzung der Abschlagszahlungen auf 70 % der tagesbezogenen Ausgleichspauschale ist nicht sachgerecht und wird auch im Verordnungsentwurf an keiner Stelle nachvollziehbar begründet. Da es sich um eine reine Liquiditätsabsicherung handelt, die im Ergebnis zu keinen für die Krankenkassen führt, ist die Reduzierung auf den Faktor 0,7 nicht nachvollziehbar. […]

 

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