Stellungnahme der DGfM zum Referentenentwurf der KHTFV
Bewertung des Transformationsfonds erfordert noch wesentliche Grundlagen
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) sieht den Referentenentwurf zur Verordnung über die Verwaltung des Transformationsfonds (KHTFV) als unzureichend bewertet an. Eine abschließende Analyse sei derzeit nicht möglich, da essenzielle Rahmenbedingungen fehlen. Dazu zählen:
- Das Planungstool für die Leistungsgruppen (Grouper des InEK),
- Die Rechtsverordnungen zu Leistungsgruppen und Qualitätskriterien,
- Das Notfallgesetz sowie
- Die Rechtsverordnung zu Mindestfallzahlen.
Ohne diese Grundlagen könne eine Auswirkungsanalyse auf die Praxis und eine umfassende inhaltliche Bewertung nicht erfolgen.
Der vorliegende Entwurf bedarf aus Sicht des Medizincontrollings grundlegend folgender Regelungsverbesserungen:
- Spezifizierung des Begriffs „Zentren“, um Klarheit über förderfähige Einrichtungen zu schaffen.
- Förderung des Umbaus stationärer Operationssäle in ambulant-stationär nutzbare Operations- und Eingriffssäle.
- Schaffung von Planungssicherheit durch klare Nennung des Mittelzuflusses.