Statement von Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann zur Verabschiedung des dritten Bevölkerungsschutzgesetzes durch Bundestag und Bundesrat

„Heute hat das mittlerweile dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im seinen Abschluss gefunden. Mit dem Gesetz werden die bestehenden Regelungen des Infektionsschutzrechts geschärft und die Maßnahmen zur Bekämpfung der - rechtssicherer gestaltet. Das begrüße ich im Namen der Niedersächsischen ausdrücklich.

Leider enthält das Gesetz aber auch Regelungen, die nicht die uneingeschränkte Zustimmung der Landesregierung finden und bei denen es uns wichtig war, unsere Bedenken auch in Form einer Protokollerklärung mitzuteilen. Wir hätten uns gewünscht, dass der Bund beim finanziellen Ausgleich für freizuhaltende Betten in unseren Krankenhäusern deutlich stärker auf die bestehenden regionalen Verbünde eingegangen wäre.

Die beschlossenen Regelungen sind nur unter einem extrem hohen bürokratischen Aufwand administrierbar. Sie sind kleinteilig geknüpft an Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten. Gerade in eher ländlich geprägten Regionen gibt es aber vielfältige, zum Teil auch - und sogar Bundeslandgrenzen überschreitende zwischen Krankenhäusern, die hier aus unserer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wurden.“ […]

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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