Statement von Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, zur geplanten Reform der Notfallversorgung

„Der Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Reform in der Notfallversorgung des Bundesgesundheitsministerium ist in seiner Gesamtkonzeption ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Impulse aus Wissenschaft und Praxis, wie zum Beispiel des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im aus 2018 („Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“), des Gutachtens des Aqua-Instituts in Göttingen im Auftrag des vdek e.V. und auch der Machbarkeitsstudie der Universität Maastricht für das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V in Hessen, sind in den Entwurf eingeflossen und führen zu einer fokussierte Neukonzeption der Notfallversorgung. Dadurch können die bisher bestehenden sektoralen Grenzen zum Wohle der Patientenversorgung überwunden und auch die Finanzierungszuständigkeiten angemessen geregelt werden. Die bislang regional sehr unterschiedlichen Notfallversorgungsstrukturen sollten auch nach Auffassung der vdek Landesvertretung Hessen in ein neues, integriertes System überführt werden, indem der ärztliche Bereitschaftsdienst, die Notfallambulanzen der und der kommunale Rettungsdienst durch die Einrichtung von Gemeinsamen Notfallleitstellen miteinander verzahnt werden. Dadurch können u.a. auch die Notfallaufnahmen entlastet werden, da die Patienten direkt in die für sie richtige Versorgungsstruktur gelotst werden. […]

: vdek

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