Start des Annahmeverfahrens der Bestätigungen der Jahresabschlussprüfer gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG im Rahmen der Vereinbarung eines Pflegebudgets

Ab sofort steht Ihnen das - für die Übermittlung der Bestätigung des Jahresabschlussprüfers gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 zur Verfügung.

Quelle: InEK

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