Start des Anfrageverfahrens nach § 6 Abs. 2 KHEntgG (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) für 2019

Ab sofort können Sie -Anfragen nach § 6 Abs. 2 für über das an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.

Quelle: InEK

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