Sondervermögen soll sich auf kritische Krankenhausinfrastruktur konzentrieren
Universitätsklinika, BG Kliniken und kommunale Großkrankenhäuser fordern gezielte Investitionen
CDU, CSU und SPD haben sich auf ein Sondervermögen Infrastruktur geeinigt, das auch Investitionen in Krankenhäuser umfassen soll. Universitätsklinika, BG Kliniken und kommunale Großkrankenhäuser fordern, dass die Mittel gezielt in Krankenhäuser mit kritischer Infrastruktur (KRITIS) fließen.
Laut der KRITIS-Verordnung gilt ein Krankenhaus als kritische Infrastruktur, wenn es jährlich mindestens 30.000 Behandlungsfälle verzeichnet. Diese Einrichtungen haben besondere Verpflichtungen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Krisenzeiten, wie militärischen Konflikten, Pandemien oder Naturkatastrophen.
Die Vertreter der Klinikverbände betonen die Notwendigkeit einer strategischen Mittelvergabe, anstatt Gelder gleichmäßig auf alle Krankenhäuser zu verteilen:
- Prof. Jens Scholz (Verband der Universitätsklinika Deutschlands) fordert eine ausschließliche Förderung von KRITIS-Krankenhäusern, um die medizinische Versorgung in Krisenzeiten sicherzustellen.
- Reinhard Nieper (BG Kliniken) hebt hervor, dass Mittel für Modernisierung, Kapazitätsausbau, Notfall- und Intensivkapazitäten genutzt werden müssen, insbesondere für spezialisierte Traumazentren.
- Dr. Thomas Menzel (Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser) betont, dass eine gleichmäßige Mittelverteilung den notwendigen Konzentrationsprozess in der Krankenhauslandschaft behindern würde.
Die Klinikverbände appellieren an die Bundesregierung und die Länder, sicherzustellen, dass die Finanzmittel gezielt in strategisch relevante Einrichtungen investiert werden.