Sicherstellungszuschlag nicht ausreichend für stationäre Kinder- und Jugendmedizin

fordert weitergehende Reglungen

Der Bundesrat fordert in seiner zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz –GPVG), im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bereich der stationären Kinder- und Jugendmedi­zin weitergehende Abhilfe in der zu schaffen, als dies durch den vorgesehenen Sicher­stellungszuschlag erreicht werden kann. Notwendig ist gem. Beschluss des Bundesrates für pädi­atrische Abteilungen zumindest die Option, nach dem individuellen Bedarf und damit auf Basis ei­ner wirtschaftlichen Betriebsführung ohne verbleibendes Defizit abrechnen zu können. […]

Quelle: GKind e. V.

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