Sechs Versorgungsregionen: Schleswig-Holstein ordnet Krankenhausplanung neu
Gesundheitsministerin von der Decken informiert Kliniken über künftige Planungsstufen und Leistungsgruppen
Die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat die Kliniken des Landes sowie die Mitglieder des Landeskrankenhausausschusses über den aktuellen Stand der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform und die Neuaufstellung des Krankenhausplans informiert. Im Rahmen einer Fachveranstaltung im FEK Neumünster kamen rund 70 Vertreterinnen und Vertreter der Kliniken Schleswig-Holsteins zusammen.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums stand dabei insbesondere das Konzept der Versorgungsregionen im Mittelpunkt, das künftig eine zentrale Rolle in der Krankenhausplanung des Landes spielen soll. Die Ministerin sprach von einem „wertvollen Austausch“ mit den Akteurinnen und Akteuren der Kliniken und betonte die Notwendigkeit der Reform angesichts der bestehenden strukturellen Herausforderungen.
Versorgungsregionen als neue Planungsebene
Das Ministerium stellte das bereits im Sozialausschuss vorgestellte Konzept der Versorgungsregionen vor. Ziel sei es, die Krankenhausplanung stärker an realen Patientenströmen, Erreichbarkeit und Versorgungsbedarfen auszurichten. Als Grundlage dienten unter anderem die während der Pandemie etablierten sogenannten Corona-Cluster der Kliniken.
Für die Abgrenzung der Versorgungsregionen wurden nach Angaben des Ministeriums mehrere Kriterien herangezogen, darunter natürliche und geografische Grenzen, Einwohnerzahlen, bestehende Krankenhausstandorte sowie die Verteilung der an der Notfallversorgung teilnehmenden Kliniken. Abweichungen von administrativen Grenzen, etwa Kreisgrenzen, seien dabei ausdrücklich möglich, wenn sie versorgungsrelevante Vorteile böten.
Insgesamt wurden sechs Versorgungsregionen definiert, die künftig als Bezugsrahmen für die Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein dienen sollen.
Bedeutung für Leistungsgruppen und Finanzierung
Die Versorgungsregionen sollen auch bei der Zuteilung der Leistungsgruppen eine Rolle spielen. Diese Leistungsgruppen bilden die Grundlage des neuen, mit der Bundesreform geplanten Finanzierungssystems. Kliniken können Leistungen künftig nur abrechnen, wenn ihnen die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen wurden und sie die erforderlichen strukturellen und personellen Voraussetzungen erfüllen.
Im neuen Krankenhausplan sollen medizinische Leistungen auf unterschiedlichen Ebenen geplant werden:
- Kreise und kreisfreie Städte als kleinste Planungsebene für wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung,
- Versorgungsregionen als Zwischenebene, insbesondere für zeitkritische Leistungen,
- Landes- oder länderübergreifende Ebene für hochspezialisierte Leistungen.
Ziel sei es, einerseits die flächendeckende Grund- und Notfallversorgung sicherzustellen und andererseits eine Konzentration komplexer und hochspezialisierter Leistungen zu ermöglichen.
Weitere Schritte und Bundesebene
Die Versorgungsregionen sollen zudem Grundlage für die Regionalgespräche mit den Klinikträgern sein, die nach Angaben des Ministeriums ab dem Frühjahr beginnen sollen. Diese Gespräche dienen der Abstimmung der weiteren Planungsschritte in den Regionen.
Ministerin von der Decken kündigte zugleich an, sich weiterhin auf Bundesebene für Anpassungen an der Krankenhausreform einzusetzen. Die Reform müsse praxistauglich ausgestaltet werden, um die Versorgung dauerhaft zu sichern. Entsprechende Nachbesserungen seien auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen.






