Schweiz: Neue Tarifstruktur zur Vergütung der stationären Rehabilitation steht bereit
Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass stationär erbrachte Leistungen über Pauschalen abgerechnet werden müssen. Die Tarifpartner und die Kantone haben die swissdrg AG damit beauftragt, neben den Tarifstrukturen SwissDRG und TARPSY, eine Tarifstruktur für die stationäre Rehabilitation zu erarbeiten. Nach vielen Jahren ist der SwissDRG AG nun der Durchbruch gelungen! Das völlig neu konzipierte Tarifmodell für die Rehabilitation wurde am 12. März 2021 vom Verwaltungsrat der SwissDRG AG gutgeheissen. Die Partner der SwissDRG AG empfehlen, die nationale Einführung der vorliegenden Version 1.0 von ST reha, welche eine Vergütung durch differenzierte Tagespauschalen vorsieht,auf den 1. Januar 2022.
Quelle: SwissDRG