Schleswig-Holstein: Prozess zur Zuweisung der Leistungsgruppen und geplante Maßnahmen bis 2027
Geplante Schritte des Gesundheitsministeriums Schleswig-Holstein zur Umsetzung der Krankenhausreform
Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein hat die folgenden Schritte für die Umsetzung der Krankenhausreform (KHVVG) bis zur Zuweisung der Leistungsgruppen zum 1. Januar 2027 geplant:
- Selbstauskunft der Krankenhäuser: Sobald alle relevanten Verordnungen des Bundes voraussichtlich im Sommer vorliegen, können die Krankenhäuser mit den aktuellen Daten aus dem Jahr 2024 einen Antrag auf Ausweisung der Leistungsgruppen stellen.
- Prüfung durch den Medizinischen Dienst: Nach Eingang aller Anträge wird der Medizinische Dienst mit der Prüfung der Voraussetzungen der Leistungsgruppen an den jeweiligen Standorten beauftragt.
- Gutachten und Zuweisungsverfahren: Auf Basis der Prüfung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten, das dem Ministerium für das Zuweisungsverfahren zur Verfügung gestellt wird.
- Regionalgespräche und Sicherstellung der Versorgung: Im Anschluss daran wird das Ministerium in Regionalgespräche mit den Krankenhäusern eintreten, um die zukünftige Sicherstellung der Versorgung zu erörtern.
- Regionalkonferenzen: Weitere Gespräche mit den Leistungserbringern, kommunalen Verantwortlichen, der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Rettungsdienst, der Krankenhausgesellschaft sowie den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen sind vorgesehen.
Der Zeitplan für die Psychiatrie unterscheidet sich von der Somatik, da er weniger von den Vorgaben des Bundes beeinflusst wird. Auch hier sollen Versorgungsbedarfsanalysen, Regionalkonferenzen und Anhörungsverfahren durchgeführt werden.