Sächsisches Krankenhausgesetz zur Anhörung freigegeben

Das Krankenhausgesetz enthält vor allem Regelungen zur Krankenhausplanung und -finanzierung. Unter anderem wird eine Möglichkeit zur Ausweisung von Gesundheitszentren im Krankenhausplan geschaffen. Dies soll die medizinische Versorgung der Bevölkerung vor allem im ländlichen Raum sichern. Neu ist auch eine Rechtsgrundlage für Modellvorhaben, wonach Krankenhausträger neue Vorhaben erproben können. Damit wird die erwünschte sektorenübergreifende Zusammenarbeit vor allem zwischen ambulantem und ärem Bereich stärker in den Vordergrund gerückt. In der Novellierung werden weiterhin Themen wie die im Krankenhaus aufgegriffen, die auch zur Arbeitserleichterung des Personals dienen soll. Zudem werden weitere Qualitätsanforderungen in einzelnen Versorgungsbereichen Gegenstand der Krankenhausplanung sein. Mit dem neuen Krankenhausgesetz soll ferner die Möglichkeit für Regionalkonferenzen geschaffen werden. Diese sollen dazu dienen, dass Landkreise und Kreisfreie Städte, Krankenhausträger, Krankenkassen-Landesverbände sowie Kassenärztliche Vereinigung Sachsen austauschen und gestaltend mitwirken können.

Nach Abschluss und Auswertung der Ergebnisse der Anhörung ist vorgesehen, den Entwurf des Sächsischen Krankenhausgesetzes dem Sächsischen zuzuleiten. Voraussichtlich im Sommer/Herbst wird sich der Landtag damit in den entsprechenden Ausschüssen befassen und dann den abgestimmten Entwurf zur Abstimmung auf die Tagesordnung des Plenums setzen. Das neue Krankenhausgesetz soll voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten. […]

Quelle: sachsen.de

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