Sachsen: Neues Krankenhausgesetz mit gravierenden Mängeln

() Das war für uns in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Der gravierendste Mangel ist, dass das Aufbringen der notwendigen nicht verankert wurde, obwohl dies gesetzliche Pflicht der ist. Wir fordern eine gesetzlich verankerte Investitionsquote in Höhe von 8 Prozent der Umsatzerlöse der in . […]

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