Sachsen: Neuer Krankenhausplan von Staatsregierung verabschiedet

Verzicht auf Bettenreduzierungen sowie Fokus auf Altersmedizin, Pflegeberufe und Ausweisung von 23

Mit der Verabschiedung der 12. Fortschreibung des Krankenhausplans für den Freistaat Sachsen setzt die Sächsische Staatsregierung ihren erfolgreichen Weg in der Krankenhausplanung fort.

„Um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im gesamten Freistaat auch in Zukunft sichern zu können, wurden mit der jetzt erfolgten Krankenhausplanung weitere notwendige Strukturanpassungen vorgenommen. Gerade im ländlichen Raum wird sich aber die Rolle von Krankenhäusern in den kommenden Jahren deutlich verändern“, sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch. „Diese Entwicklungen sind eine große Chance, sie müssen aber mit großer Sorgfalt und Augenmaß vorbereitet und begleitet werden. Deshalb haben wir entschieden, Anpassungen der Bettenkapazität im Moment nicht vorzunehmen“, so die Ministerin weiter.

Hinsichtlich der Kapazitäten erfolgen in Einzelfällen moderate Erhöhungen. So erhöht sich die Zahlen der somatischen Betten (+183) und der Betten im psychischen Bereich (+218).

Ein Fokus des neuen Krankenhausplanes liegt in der Versorgung von älteren Menschen. „Mit dem neuen Krankenhausplan werden die stationären Angebote um insgesamt zehn neue Akutgeriatrien erweitert, um etwa Versorgungslücken in der Stadt Chemnitz und in einzelnen Landkreisen zu schließen. Damit haben wir im Schnitt in jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt drei solcher wichtigen Angebote“, so die Ministerin. Auch die spezialisierte Adipositasbehandlung wird besonders berücksichtigt. So werden die bisherigen vier Adipositaseinrichtungen um zwei weitere Einrichtungen in Südwestsachsen ergänzt, da die Behandlungsfälle insgesamt zunehmen.

Die Stärkung der Pflegeberufe ist ein weiterer Schwerpunkt im neuen Krankenhausplan. „Ich freue mich, dass wir im neuen Krankenhausplan zwei neue medizinische Berufsfachschulen ausweisen, die die bereits vorhandenen Berufsfachschulen ergänzen. Damit und mit der Aufstockung von Ausbildungsplätzen an bereits vorhandenen Einrichtungen erhöhen wir die Ausbildungsplätze um 660 Plätze auf nunmehr 5 484 Plätze im Freistaat. Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Pflege. Wir schaffen auch weiterhin die sichere Grundlage für eine Fachkräfteausbildung auf hohem Niveau, was letztlich auch allen Sektoren im Gesundheitsbereich zugutekommt“, sagte Klepsch.

Ein komplett neuer Ansatz im Krankenhausplan ist die Ausweisung von Zentren. Einige erbringen Leistungen, die über ihren eigentlichen Versorgungsauftrag weit hinausgehen und haben dadurch ein Alleinstellungsmerkmal. Im wurde gesetzlich festgelegt, dass die Anerkennung besonderer Aufgaben die Ausweisung und Festlegung im Krankenhausplan des Landes voraussetzt. „Die Zentrenplanung ist von neuer , sodass wir im neuen Krankenhausplan erstmalig 23 Zentren ausgewiesen haben. Diese Krankenhäuser, die über eine besondere Strahlkraft in Sachsen oder über die Landesgrenzen hinaus verfügen, werden mit dem Ausweis von Zentren besonders anerkannt und können für die Erfüllung der besonderen Aufgaben eine zusätzliche Vergütung erhalten“, so die Ministerin abschließend.

Hintergrund:
Nach dem Sächsischen stellt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz einen Krankenhausplan für das Gebiet des Freistaates auf. Der Krankenhausplan weist den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser, insbesondere nach Standort, Träger, Bettenzahl und Fachrichtung sowie die Ausbildungsstätten und dazugehörige Ausbildungskapazitäten der Ausbildungsstätten aus.

Mit der 12. Fortschreibung des Krankenhausplanes des Freistaates Sachsen wird die bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung mit medizinisch leistungsfähigen und wirtschaftlich arbeitenden Krankenhäusern sichergestellt. Er tritt am 1. September 2018 in Kraft. Der Krankenhausplan stellt die Grundlage für die Investitionsförderung der Krankenhäuser dar und berechtigt die in den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen aufgenommenen Krankenhäuser zur Abrechnung der im Rahmen des Versorgungsauftrages definierten Leistungen gegenüber den Krankenkassen.

Der neue Krankenhausplan verfügt über 78 Krankenhäuser mit insgesamt 25.547 Betten, deren Standorte über den gesamten Freistaat verteilt sind.

Quelle: Sächsische Staatskanzlei


:

  • Sächsischer Krankenhausplan 2018 – Teil I: Allgemeine Grundsätze (PDF, 800KB)
  • Sächsischer Krankenhausplan 2018 – Teil II: Einzelangaben (PDF, 1.92MB)

Das könnte Dich auch interessieren …