Sachsen: Landtag verabschiedet neues Krankenhausgesetz

Der sächsische hat das neue Sächsische Krankenhausgesetz verabschiedet. Damit hat das Parlament die Grundlage für die künftige Krankenhausversorgung in Sachsen gelegt und somit eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der Legislaturperiode vollendet. Seit September hatte sich der Landtag in den entsprechenden Ausschüssen mit dem Krankenhausgesetz befasst und nun den abgestimmten Entwurf zur Abstimmung auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt. Das Gesetz wird somit am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Petra Köpping: »Unser Ziel für Sachsen ist es, auch im Jahr 2030 die Menschen mit hoher Qualität im Krankenhausbereich zu versorgen. Dafür braucht es eine effiziente, leistungsfähige, attraktive und auch mit anderen Leistungserbringern gut vernetzte . Ziel ist und bleibt, dass jeder Patient in jeder Region gut versorgt wird. Dafür bietet das neue Sächsische Krankenhausgesetz den rechtlichen Rahmen.«

Das aktuelle Sächsische Krankenhausgesetz ist beinahe 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund und mit Blick vor allem auf die demografische in Sachsen, den Fachkräftebedarf und die zunehmende Digitalisierung bestand die Notwendigkeit, das Krankenhausgesetz umfassend zu novellieren.

Das Krankenhausgesetz enthält vor allem Regelungen zur und -. […]

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