Rückwirkende Klarstellung des DIMDI – verfassungsrechtlich fragwürdig?

[…] Aus Sicht der ist es allerdings noch lange nicht ausgemacht, dass das Ministerium mit seiner Politik, Rechtsgrundlagen für die Krankenhausabrechnung einfach rückwirkend zu ändern, am Ende auch erfolgreich sein wird. Dort wird ein solches Vorgehen zumindest für verfassungsrechtlich fragwürdig gehalten. Sozialgerichte könnten daher auch die nachträglichen Korrekturen durch das für nichtig erklären. […]

Quelle: Handelsblatt

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