Rheinland-Pfalz stellt 7,5 Millionen Euro für Hitzeschutz bereit
Hitzesofortprogramm für Krankenhäuser startet – Land übernimmt förderfähige Kosten für Analyse und Umsetzung zu 100 Prozent
Rheinland-Pfalz startet ein Hitzesofortprogramm für Krankenhäuser und stellt dafür in einer ersten Phase einmalig 7,5 Millionen Euro aus Krankenhausinvestitionsmitteln bereit. Kliniken können ab sofort Förderanträge stellen. Finanziert werden zunächst individuelle Bedarfs- und Machbarkeitsanalysen; anschließend sollen konkrete Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die förderfähigen Kosten übernimmt das Land nach eigenen Angaben zu 100 Prozent.
Mit dem neuen Hitzesofortprogramm für Krankenhäuser reagiert Rheinland-Pfalz auf die zunehmenden Belastungen durch hohe Temperaturen. Insbesondere für Patienten sowie Beschäftigte können längere Hitzeperioden in Krankenhausgebäuden erhebliche Belastungen darstellen.
Für die erste Phase des zweistufigen Programms stehen insgesamt 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus der Krankenhausinvestitionsförderung des Landes.
Krankenhäuser sollen damit zunächst untersuchen lassen können, welche baulichen und technischen Maßnahmen an ihrem jeweiligen Standort erforderlich sind.
Kliniken können Bedarf und Machbarkeit untersuchen lassen
Im Rahmen der geförderten Bedarfsermittlung sollen unter anderem der sommerliche Wärmeschutz, die Gebäudehülle sowie vorhandene Kapazitäten der Raumluft-, Kälte- und Elektrotechnik untersucht werden.
Auf Grundlage dieser Analysen sollen konkrete Maßnahmenpakete entwickelt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet werden.
Vorrang sollen passive Hitzeschutzmaßnahmen haben. Dazu gehören beispielsweise ein verbesserter Sonnenschutz, die energetische beziehungsweise bauliche Ertüchtigung der Gebäudehülle sowie Dach- und Fassadenbegrünungen.
Ist eine aktive Kühlung erforderlich, soll diese möglichst mit erneuerbaren Energien wie Photovoltaik kombiniert werden.
„Wir wollen passgenauen Hitzeschutz. Die Bedarfsermittlung zeigt, welche Maßnahmen an welchem Standort tatsächlich notwendig, wirksam und wirtschaftlich sind“, erklärt Staatssekretärin Dr. Tamara Müller.
Land übernimmt förderfähige Kosten zu 100 Prozent
In einer zweiten Phase sollen die auf Grundlage der Untersuchungen ausgewählten Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.
Für Krankenhausträger besonders relevant ist die vorgesehene Finanzierung: Das Land übernimmt sowohl die Kosten der Bedarfsermittlung als auch die baufachlich geprüften förderfähigen Kosten der Umsetzung zu 100 Prozent im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.
Die später entstehenden Betriebs- und Folgekosten müssen dagegen von den jeweiligen Krankenhausträgern getragen werden.
Damit finanziert das Land nicht nur die konzeptionelle Vorbereitung, sondern auch die förderfähigen Investitionen in konkrete Hitzeschutzmaßnahmen.
Antragsverfahren ist gestartet
Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz können die Förderung ab sofort beantragen. Informationen zum Antragsverfahren und zu den Förderbedingungen stellt das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit bereit.
Rheinland-Pfalz berücksichtigt Hitzeschutz nach eigenen Angaben bereits bei Krankenhausneubauten, Erweiterungen und Sanierungen. Zusätzlich stehen seit 2024 jährlich drei Millionen Euro für energetische Maßnahmen zur Verfügung, über die auch Maßnahmen zum Hitzeschutz finanziert werden können.
Mit dem neuen Hitzesofortprogramm kommt nun eine gezielte Förderung hinzu, die zunächst den konkreten Bedarf an den einzelnen Krankenhausstandorten ermitteln und darauf aufbauend Investitionen ermöglichen soll.




