Rheinland-Pfalz: Runder Tisch soll zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern vermitteln
Große Unsicherheit hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen bei den Krankenhäusern durch Verkürzung der Verjährungfrist im PpSG
Nun sollen Krankenkassen und Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zu einem Runden Tisch im Gesundheitsministerium zusammen kommen. Mit dieser Einladung verbindet Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler den ernsthaften Wunsch, dass sich Krankenkassen und Krankenhäuser in ihren Positionen einander annähern und vielleicht sogar eine außergerichtliche Einigung erzielen.
Die kurzfristig mit Änderungsanträgen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz initiierte und vom bundestag beschlossene Verkürzung der verjährungsfrist sieht eine kurze Stichtagsregelung für Vergütungsansprüche und Rückforderungsansprüche der Krankenhäuser vor. Damit verbunden sei offenbar der Gedanke, dass dadurch auch rückwirkend schneller Rechtssicherheit für die Krankenhäuser und die Krankenkassen hergestellt werden kann, so die Ministerin. In der praxis hat dies allerdings zur Folge, dass in allen Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl von klagen durch die Krankenkassen eingereicht werden, da diese offenbar befürchten, dass ihnen potentielle Rückforderungsansprüche verjähren. Die Verjährung wird durch eine Klageerhebung gehemmt.
Pressemitteilung: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz