Rheinland-Pfalz legt Leistungsgruppen für Kliniken ab 2027 vor
Als erstes Bundesland veröffentlicht Rheinland-Pfalz die geplante Verteilung – Regiokliniken sollen stationäre und ambulante Versorgung verbinden
Rheinland-Pfalz geht bei der Umsetzung der Krankenhausreform in die entscheidende Phase. Als erstes Bundesland hat das Land die beabsichtigte Verteilung der Leistungsgruppen auf die Krankenhausstandorte offengelegt. Grundlage der Entscheidungen sind unter anderem 1.325 Gutachten des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz. Nach einem Stellungnahmeverfahren sollen die endgültigen Feststellungsbescheide ergehen. Die neuen Leistungsgruppenzuweisungen sollen zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit hat die Anträge der Krankenhäuser geprüft und den Kliniken mitgeteilt, welche Leistungsgruppen ihnen künftig zugewiesen werden sollen. Neben den bundesweit vorgegebenen Struktur- und Qualitätsanforderungen flossen nach Angaben des Landes auch Fallzahlen, Versorgungsdichte, Erreichbarkeit und weitere Kriterien der regionalen Versorgung in die Entscheidungen ein.
Eine wesentliche Grundlage bilden 1.325 Gutachten des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz, in denen die Einhaltung der bundesweit geltenden Strukturqualitätsanforderungen geprüft wurde.
Die Leistungsgruppen sollen künftig wesentlich konkreter als die bisherige Krankenhausplanung bestimmen, welche medizinischen Leistungen ein Krankenhausstandort erbringen darf.
Spezialisierung bei gleichzeitig regionaler Versorgung
Das Land verfolgt dabei zwei Ziele: Komplexe Behandlungen sollen stärker an dafür ausgestatteten Standorten konzentriert werden, gleichzeitig soll eine erreichbare Krankenhausversorgung in allen Regionen erhalten bleiben.
„Richtig ist aber auch, dass künftig nicht mehr jedes Krankenhaus jede Leistung anbieten wird“, erklärt Ministerpräsident Gordon Schnieder. Notwendig seien eine Bündelung von Ressourcen, stärkere Spezialisierung und eine Weiterentwicklung bestehender Strukturen.
Gesundheitsminister Clemens Hoch betont zugleich den planerischen Spielraum des Landes. Die bundesweiten Qualitätsanforderungen bildeten den Rahmen, Krankenhausplanung dürfe jedoch nicht unabhängig von den regionalen Gegebenheiten erfolgen.
Der Bund definiert damit über die Leistungsgruppen und Qualitätskriterien wesentliche Voraussetzungen. Welche Standorte zur Sicherstellung des regionalen Versorgungsbedarfs welche Leistungsgruppen erhalten, entscheidet Rheinland-Pfalz im Rahmen seiner Krankenhausplanung.
Regiokliniken als neues Versorgungsmodell
Eine besondere Rolle in der zukünftigen Krankenhausstruktur sollen Regiokliniken übernehmen. Das Land versteht sie als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, die stationäre und ambulante Angebote miteinander verbinden.
Insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen sollen dadurch Krankenhausstandorte erhalten und gleichzeitig an einen veränderten Versorgungsbedarf angepasst werden.
Neben stationären Leistungen sollen dort ambulante Angebote, die Versorgung von Alltagsnotfällen und weitere Gesundheitsleistungen gebündelt werden können.
Gesundheitsminister Hoch grenzt das Konzept ausdrücklich von einem lediglich verkleinerten Krankenhaus ab. Die Regioklinik solle vielmehr ein auf den jeweiligen regionalen Bedarf zugeschnittenes Versorgungsangebot schaffen.
Damit zeichnet sich auch ab, welche Funktion sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen im Zuge des Strukturwandels übernehmen könnten: Standorte, an denen nicht mehr das bisherige stationäre Leistungsspektrum vorgehalten wird, könnten mit einer Kombination aus stationärer Basisversorgung und ambulanten Angeboten weiterentwickelt werden.
Krankenhäuser können noch Stellung nehmen
Die jetzt bekanntgegebenen Leistungsgruppen sind noch keine endgültigen Zuweisungen. Die Krankenhäuser erhalten zunächst Gelegenheit, zu den für ihre Standorte vorgesehenen Entscheidungen Stellung zu nehmen.
Anschließend will das Ministerium die Rückmeldungen auswerten und die Feststellungsbescheide erlassen. Parallel soll der neue Krankenhausplan Rheinland-Pfalz abgeschlossen werden.
Das gesamte Verfahren soll noch 2026 beendet werden. Die Leistungsgruppenzuweisungen und der neue Krankenhausplan sollen anschließend gemeinsam zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Rheinland-Pfalz nimmt damit bei der praktischen Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform eine Vorreiterrolle ein. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist es das erste Bundesland, das die beabsichtigte Verteilung der Leistungsgruppen offenlegt.




