Rettungsschirm für Krankenhäuser verlängert

Seit dem 09.04.2021 ist sie in Kraft, die „ zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der “. Mit ihr soll die Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser während der „dritten Welle“ gesichert werden. Es geht um die Ausgleichsregelungen auf der Grundlage des § 21 KHG („Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige SARS-CoV-2“), die mit der Verordnung zum 31.05.2021 verlängert worden sind, sowie um den Ganzjahresausgleich. […]

Quelle: BDO Legal

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