Krankenkassen verweigern Kostenerstattung bei Fehlfahrten im Rettungsdienst – Kreise NRW warnen vor finanzieller Belastung der Bürger

Landkreistag fordert Rückkehr zur bisherigen Praxis und politische Unterstützung

Düsseldorf/Kreis Steinfurt – Der Ausschuss für Bevölkerungsschutz des Landkreistages NRW kritisiert die Krankenkassen wegen mangelnder Kostenerstattung für sogenannte „Fehleinsätze“ im Rettungsdienst. Die Kommunalexperten warnen, dass Bürgerinnen und Bürger bei ausbleibender Erstattung bald direkt für Einsätze zahlen müssten, bei denen vor Ort keine Krankenhausfahrt nötig war.

Landrat Dr. Martin Sommer, Vorsitzender des Ausschusses, erklärt: „In vielen Regionen stehen die Verhandlungen zwischen den Kreisen als Träger des Rettungsdienstes und den Krankenkassen als Kostenträger über die jeweiligen Gebührensatzungen vor dem Scheitern. Statt der bisherigen, gemeinsam vereinbarten Gebühren wollen die Kassen nur noch pauschale Festbeträge erstatten. Außerdem haben sie begonnen, bestimmte Einsatzarten – darunter Einsätze, bei denen Patienten vor Ort ausreichend versorgt werden können und bei denen erst am Einsatzort erkennbar ist, dass kein Transport erforderlich ist – von der Kostenübernahme auszuschließen. Das widerspricht aber der bisherigen Praxis.“

Sommer weist auf die Konsequenzen hin: „Wenn die Kassen die Kosten für sogenannte ‚Fehlfahrten‘ entgegen der bisherigen Praxis nicht mehr übernehmen, entstehe eine Finanzierungslücke, die die Kreise rechtlich nicht selbst ausgleichen können. In der Folge wären Bürgerinnen und Bürger gezwungen, Gebührenbescheide direkt zu bezahlen und sich das Geld anschließend bei ihrer Krankenkasse zurückzuholen. Dieses Verfahren ist eine Zumutung und belastet unnötig das Gesundheitssystem.“

Der Ausschuss fordert daher die Krankenkassen auf, „die Kosten für sogenannte ‚Fehleinsätze‘ – wie in der Vergangenheit üblich – zu übernehmen und gemeinsam mit den Kreisen nach sachgerechten Lösungen zu suchen.“ Zugleich müsse das Land NRW dringend auf die Kassen einwirken, um eine tragfähige Lösung zu gewährleisten, „damit die Notfalleinsätze für die Bevölkerung weiterhin kostenfrei bleiben.“

Sommer betont zudem die medizinische Relevanz dieser Einsätze: „Dass der Rettungsdienst nicht alle Patienten ins Krankenhaus fahren muss, heißt nicht automatisch, dass der Einsatz unnötig war. Oft reicht die Behandlung vor Ort aus, sodass Patienten zuhause bleiben oder von ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt weiterbehandelt werden können. Das ist gut für die Patienten und entlastet das Gesundheitssystem.“

Abschließend wies Sommer auch auf eine mögliche gesetzliche Lösung auf Bundesebene hin: „Der Bund sollte im Sozialgesetzbuch klarstellen, dass ein zu erstattender Rettungseinsatz auch eine Behandlung vor Ort beinhaltet.“

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