Regierungskommission zur Krankenhausreform auf Bundesebene muss Expertise der Länder berücksichtigen

Auf gemeinsame Initiative mit den Ländern und hat das Land Schleswig-Holstein einen Beschlussvorschlag für die Amtschefkonferenz der 95. Gesundheitsministerkonferenz am 4. Und 5. Mai eingebracht. In dieser wird der Bund aufgerufen, bei der Ausgestaltung der krankenhausrechtlichen Rahmenbedingungen die Krankenhausplanungskompetenz der Länder zu berücksichtigen und die Länder bei der Erarbeitung der Empfehlungen zur und -finanzierung engmaschig und so frühzeitig einzubeziehen, dass eine substantielle Mitwirkung der Länder gewährleistet ist

Dazu Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Nicht erst durch die Corona- ist klar und deutlich geworden, dass wir in der und der zentrale Handlungsbedarfe haben. Deshalb bin ich froh, dass die Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Bereich jetzt beginnt. Dabei muss die Expertise der zwingend mit eingebunden werden und die tatsächliche Arbeit schnell begonnen werden. Wir haben kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsdefizit. […]

Das könnte Dich auch interessieren …