Regierungskommission zur Krankenhausreform auf Bundesebene muss Expertise der Länder berücksichtigen
Auf gemeinsame Initiative mit den Ländern bayern und nordrhein-westfalen hat das Land Schleswig-Holstein einen Beschlussvorschlag für die Amtschefkonferenz der 95. Gesundheitsministerkonferenz am 4. Und 5. Mai eingebracht. In dieser wird der Bund aufgerufen, bei der Ausgestaltung der krankenhausrechtlichen Rahmenbedingungen die Krankenhausplanungskompetenz der Länder zu berücksichtigen und die Länder bei der Erarbeitung der Empfehlungen zur krankenhausplanung und -finanzierung engmaschig und so frühzeitig einzubeziehen, dass eine substantielle Mitwirkung der Länder gewährleistet ist
Dazu Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Nicht erst durch die Corona-pandemie ist klar und deutlich geworden, dass wir in der klinikstruktur und der krankenhausfinanzierung zentrale Handlungsbedarfe haben. Deshalb bin ich froh, dass die Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Bereich jetzt beginnt. Dabei muss die Expertise der bundesländer zwingend mit eingebunden werden und die tatsächliche Arbeit schnell begonnen werden. Wir haben kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsdefizit. […]