Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen: Vorhaltung einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung

Der Beschluss vom 1. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. Dezember 2020 in Kraft

Der Unterausschuss Bedarfsplanung hat auf Basis von Anträgen des -Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 20.01.2020 die Wiederaufnahme der Beratungen in der zuständigen Arbeitsgruppe beschlossen, um die Erweiterung der Sicherstellungszuschläge-Regelungen um die Vorhaltung der für als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung zu beraten.

Die Anträge beruhten auf einem Ergebnis des gemeinsamen Arbeitspapiers des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ) und der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. (GKinD) vom 02.09.2019 zur der ären Behandlung von Kindern im .

Das Ziel des Arbeitspapiers war es, kurzfristig gemeinsame Lösungsvorschläge für bestehende Problemfelder in der derzeitigen Finanzierung der stationären Behandlung von Kindern und Jugendlichen im bestehenden Fallpauschalensystem abzustimmen. Die vorliegenden Regelungen greifen den ersten Lösungsvorschlag des Arbeitspapiers auf. Dieser widmet sich der im derzeitigen Fallpauschalensystem nicht ausreichenden Finanzierung spezifischer (Vorhalte-) Kosten von Krankenhäusern und Fachabteilungen für Kinder und Jugendmedizin. Die o. g. Institutionen erachten die Erweiterung der Sicherstellungszuschläge-Regelungen um die Vorhaltung einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung nach § 5 Absatz 1 der Sicherstellungszuschläge-Regelung als geeignete Maßnahme, um die notwendige Grund- und Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen auch in Regionen mit einem geringen Versorgungsbedarf sicherzustellen. Diese Erweiterung der Sicherstellungszuschläge-Regelungen erfordert die Festlegung bundeseinheitlicher Kriterien  […]

Quelle: G-BA (PDF, 136KB)

Das könnte Dich auch interessieren …