Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung überzeugt

Die Ärztekammer (ÄKSH) spricht sich für diesen Reformvorschlag aus

[…] Ein weiterer Reformpunkt betrifft die des MD. Sie sollen gezielter und damit effektiver werden. Im Kern geht es um die Auswahl der zu prüfenden Einrichtungen: , die in der Vergangenheit widersprüchlich abrechneten, sollen vermehrt, Krankenhäuser, die hingegen ordentlich abrechnen, seltener geprüft werden. Eine schlechte Abrechnungsqualität führt so zu mehr Prüfungen und einem höheren finanziellen Aufwand für . Ab dem Jahr 2020 soll dazu eine maximale Prüfquote je festgelegt werden, die den Umfang der MD-Prüfungen begrenzt. Die ÄKSH steht dieser Novellierung positiv gegenüber. Ein Prüfverfahren, das sich der tatsächlichen Abrechnungsqualität der Krankenhäuser anpasst, kann nur im Sinne der Häuser sein. Während die auffälligen Häuser vermehrt geprüft werden, können Häuser, die weniger auffällig sind, ihr Personal gezielter einsetzen.

Quelle: Ärztekammer Schleswig-Holstein

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