Reform der Krankenhausplanung darf nicht kartellrechtlich blockiert werden

Die Reform der Krankenhausplanung in NRW, die für den Erhalt einer hochqualifizierten stationären Patientenversorgung im Land dringend erforderlich ist, darf nicht durch kartellrechtliche Bedenken blockiert werden. Die Kammerpräsidenten Dr. Theodor Windhorst, der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Rudolf Henke, Präsident der , wollen verhindern, dass das Kartellrecht sinnvolle Entwicklungen blockiert und so eine zu-kunftsfähige Entwicklung der Krankenhauslandschaft in NRW gehemmt wird.

Im Rahmen einer Voranfrage hat das Bundeskartellamt die geplante Kooperation des Klinikums Gütersloh und des Sankt Elisabeth-Hospitals Gütersloh kartellrechtlich verboten. Die zwischen den Beteiligten vor Ort konsentierte Fusion sollte zu einer Verbesserung der medizinischen beitragen sowie zu Ressourceneinsparungen führen und eine höhere erreichen. Die vorliegende Entscheidung des Bundeskartellamtes verhindere in diesem Falle eine gewünschte Konzentration medizinischer Kompetenz, sind sich Windhorst und Henke einig.

„Das Gesundheitswesen ist kein Markt. Krankenhäuser dürfen keine rein gewinnorientierten Unternehmen sein. Patientenversorgung ist keine Industrie. Vielmehr geht es in einer zukunftsgerichteten Krankenhausplanung darum, etwaige Doppelvorhaltungen abzubauen und die in der stationären Versorgung zu sichern“, sagt Windhorst. […]

Quelle: Ärztekammer Nordrhein

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