Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößen­verordnung 2020

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen der gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr () turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2020 zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2018 betrug im Bundesgebiet 3,12 Prozent, in den alten Bundesländern 3,06 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,38 Prozent. […]

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020) (PDF,  130KB)

: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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