Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößen­verordnung 2020

Mit der werden die maßgeblichen Rechengrößen der gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr () turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2018 im Bundesgebiet 3,12 Prozent, in den alten Bundesländern 3,06 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,38 Prozent. […]

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020) (PDF,  130KB)

Pressemitteilung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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