PVS holding GmbH bereit für Abrechnung der Hybrid-DRG im Regelbetrieb

Einführung eines neuen Abrechnungsverfahrens ab 2025

Die PVS holding GmbH, zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft PVS pria GmbH, ist bereit, die Abrechnung der Hybrid-DRG (Diagnosebezogene Fallgruppen) im Regelbetrieb zu übernehmen.

Nachdem die PVS pria bereits frühzeitig eine pragmatische Abrechnungslösung mit den Ersatzkassen vereinbart hat, die niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten eine schnelle und unkomplizierte Lösung bot, wird sie zum Jahresbeginn 2025 mit dem von den Selbstverwaltungspartnern vereinbarten Abrechnungsverfahren für Hybrid-DRG starten.

Ab 2025 können alle im Jahr 2024 erbrachten Hybrid-DRG, die nicht bereits über die Übergangsregelung der Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet wurden, direkt über die PVS pria mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Dieses neue Abrechnungsverfahren soll die Prozesse vereinfachen und effizienter gestalten, was sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen zugutekommt.

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