Prüfquoten bei falsch abrechnenden Krankenhäusern aufheben!

5 % sind zu knapp bei , die unter 20 % korrekt abrechnen

schließt sich der -Forderung nach Erweiterung der Prüfquoten für systematisch falsch abrechnende an. „Krankenhäuser, die weniger als 20 % ihrer Rechnungen korrekt abrechnen“, so casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe, „dürfen nicht durch das -Krankenhausentlastungsgesetz geschützt werden.“ […]

Quelle: casusQuo

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