Probatorische Sitzungen künftig auch während Krankenhausaufenthalt in Praxis möglich
BPtK begrüßt Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie für nahtlosen Übergang in ambulante Versorgung
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat die jüngste Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) begrüßt. Demnach können probatorische Sitzungen künftig bereits während eines Krankenhausaufenthalts auch in den Räumlichkeiten der psychotherapeutischen Praxis durchgeführt werden. Zuvor war dies nur innerhalb des Krankenhauses zulässig – mit wenigen Ausnahmen für schwer psychisch erkrankte Patient:innen im Rahmen der ambulanten Komplexbehandlung nach der KSVPsych-Richtlinie.
Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, betont: „Bei den ersten Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus handelt es sich um eine besonders vulnerable Phase, in der es zu Symptomverschlechterungen, Rückfällen und Rehospitalisierungen kommen kann. Eine unmittelbare ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung kann dieses Risiko erheblich mindern. Die Durchführung probatorischer Sitzungen noch während des Krankenhausaufenthaltes erlaubt einen bruchlosen Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung.“
Die neuen Regelungen ermöglichen zudem:
- Videobehandlung: Probatorische Sitzungen können auch per Videokonferenz stattfinden, was die Umsetzung für Patient:innen und Psychotherapeut:innen während der Krankenhausbehandlung erheblich erleichtert.
- Digitalisierung der Verwaltungsprozesse: Das bisher papiergebundene Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahren wird digitalisiert, um die Prozesse effizienter zu gestalten und Verzögerungen durch postalische Kommunikation zu vermeiden.
Die BPtK hebt hervor, dass die Anpassung eine wichtige Grundlage für einen nahtlosen, sektorenübergreifenden Versorgungsübergang darstellt und gleichzeitig die Entbürokratisierung im Gesundheitswesen unterstützt.




