Praxisinfo: Honorar für Corona-Behandlungen und Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln

In der neuesten der Nordrhein geht es unter anderem um für -Behandlungen und und Abgabe von Arzneimitteln

Bereits seit 1. Februar werden alle medizinischen Leistungen im Zusammenhang mit dem neuartigen in voller Höhe extrabudgetär bezahlt. Die Kennzeichnung dieser Leistungen erfolgt mit der Ziffer 88240. Seit Beginn des laufenden Quartals, also seit 1. April, kann der diese Ziffer nun an allen Tagen dokumentieren, an denen er den Patienten wegen des klinischen Verdachts auf eine SARS-CoV-2-Infektion oder aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus behandelt. […]

Quelle: KVNO

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