PpUGV: Klarstellungen zum pflegesensitiven Bereich „Intensivmedizin“
InEK wurde vom BMG gebeten weiter zu präzisieren, welche Stationen für diesen pflegesensitiven Bereich gemäß Pflegepersonaluntergrenzen-verordnung vom 05.11.2018 mitzuteilen sind.
Von Krankenhäusern, die mindestens 400 Fälle im Jahr mit einem operationen- und Prozedurenschlüssel der intensivmedizinischen komplexbehandlung oder der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung aufweisen, sind diejenigen Stationen vollständig mitzuteilen, auf denen die Merkmale und Strukturbedingungen der Kodes für Intensivmedizinische Komplexbehandlung (OPS 8-980) bzw. Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (OPS 8-98f) erfüllt sind, so dass die entsprechenden Kodes dort grundsätzlich verschlüsselt werden können. Dies gilt stets für alle Fälle einer solchen station und ist insbesondere unabhängig davon,
- ob für den jeweiligen Einzelfall ein Kode aus 8-980 / 8-98f verschlüsselt werden kann,
- wie hoch der Anteil der Fälle mit einem Kode aus 8-980 / 8-98f an allen Fällen ist, und
- ob ggf. für Teile einer Station typischerweise keine Kodes aus 8-980 / 8-98f erfasst werden.
Quelle: InEK