PpUGV: Klarstellungen zum pflegesensitiven Bereich „Intensivmedizin“

InEK wurde vom BMG gebeten weiter zu präzisieren, welche Stationen für diesen pflegesensitiven Bereich gemäß Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 05.11. mitzuteilen sind.

Von Krankenhäusern, die mindestens 400 Fälle im Jahr mit einem Operationen- und Prozedurenschlüssel der intensivmedizinischen oder der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung aufweisen, sind diejenigen Stationen vollständig mitzuteilen, auf denen die Merkmale und Strukturbedingungen der Kodes für (OPS ) bzw. Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (OPS ) erfüllt sind, so dass die entsprechenden Kodes dort grundsätzlich verschlüsselt werden können. Dies gilt stets für alle Fälle einer solchen Station und ist insbesondere unabhängig davon,

  • ob für den jeweiligen Einzelfall ein Kode aus 8-980 / 8-98f verschlüsselt werden kann,
  • wie hoch der Anteil der Fälle mit einem Kode aus 8-980 / 8-98f an allen Fällen ist, und
  • ob ggf. für Teile einer Station typischerweise keine Kodes aus 8-980 / 8-98f erfasst werden.

Quelle: InEK

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