PpSG verbessert Situation der Pflegekräfte – Querfinanzierung nicht nachvollziehbar
Kritik an Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den drg-Fallpauschalen und Verkürzung der Verjährungsfrist aus Sicht des gkv-Spitzenverbandes
Der GKV-Spitzenverband befürwortet ausdrücklich die Zielsetzung, spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte in der Alten- wie Krankenhauspflege zu erreichen, um die versorgungsqualität der pflege für die Patienten zu erhöhen. Die Querfinanzierung dieses zusätzlichen Pflegepersonals aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und die dabei vorgesehene Systematik des pauschalen Abzugs von Beitragsmitteln der Krankenkassen ist allerdings fragwürdig […]
Die im letzten Moment ins Gesetz aufgenommene rückwirkende Verkürzung der Verjährungsfristen birgt die Gefahr einer Prozesslawine, die niemand wollen kann. Bisher hatten die Krankenkassen vier Jahr Zeit, um gegen fehlerhafte Abrechnungen vorzugehen. Diese Frist soll jetzt auf zwei Jahre verkürzt werden. Selbstverständlich steht der Politik zu, eine solche Fristverkürzung zu beschließen – diese allerdings rückwirkend festzusetzen, löst rechtliche Unsicherheiten aus, die nicht nötig wären.“
Pressemitteilung: GKV-Spitzenverband