Pandemiehilfen an der Versorgungsrolle ausrichten. Fehlanreize vermeiden.
Versorgungsaufschlag nicht im erlösausgleich berücksichtigen
Ganzjahresausgleich verlängern und nach Versorgungsrolle differenzieren
Fehlanreize führen zu dauerhaften Verwerfungen und demotivieren Mitarbeitende
Der bundestag entscheidet über das infektionsschutzänderungsgesetz. Darin werden auch neue Finanzhilfen für die Krankenhäuser beschlossen. Mit dem nun vorgesehenen Versorgungsaufschlag an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus wird erstmals die Versorgungsrolle der Krankenhäuser in der pandemie berücksichtigt. „Weder leere noch volle Betten alleine versorgen Menschen“, betont Dr. Matthias Bracht, vorstandsvorsitzender der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG-kliniken) mit Blick auf die komplizierten Diskussionen zu den Finanzhilfen für Krankenhäuser in der Covid-19-Pandemie. „Die Versorgungsrolle ergibt sich aus der regionalen Zusammenarbeit und den behandelten Patientinnen und patienten“, ergänzt Bracht und begrüßt die vorliegenden Vorschläge für einen Versorgungsaufschlag ausdrücklich. […]
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser e.V.