Orientierungswert für Krankenhauskosten 2022 beträgt 6,07 %

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten für . Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser). Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2021 und des 1. Halbjahres 2022 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2020/1. Halbjahr 2021) 6,07 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 6,10 % und für Sachkosten bei 6,04 %. […]

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