Orientierungswert 2024 veröffentlicht: Finanzierung der Krankenhäuser 2025 wird prekärer
Statistisches Bundesamt beziffert durchschnittliche Kostensteigerung auf 4,24 Prozent – Auswirkungen auf Landesbasisfallwerte und KHVVG-Diskussion
Das Statistische Bundesamt hat den Orientierungswert für die Krankenhäuser für 2024 bekannt gegeben. Dieser Wert, der die durchschnittliche prozentuale Entwicklung der Krankenhauskosten darstellt, liegt bei 4,24 Prozent, beziehungsweise bei 4,12 Prozent ohne Berücksichtigung der Pflegekosten. Damit ist er niedriger als die vor zwei Wochen veröffentlichte Veränderungsrate von 4,41 Prozent. Für 2025 ist nun klar, dass die Landesbasisfallwerte der Länder maximal um 4,41 Prozent steigen werden. Diese Veränderungsrate wird zudem als Grundlage für die Budgetverhandlungen des Jahres 2025 dienen, um Kostensteigerungen abzubilden. Besonders relevant für die aktuelle Diskussion um das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist die Ankündigung von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, eine volle Anwendung des Orientierungswertes ab 2025 in Aussicht zu stellen. VKD-Präsident Dirk Köcher weist jedoch darauf hin, dass diese Regelung im ersten Jahr keine Auswirkungen haben wird, während von möglichen dreistelligen Millionenbeträgen in den Gesetzesentwürfen die Rede ist.