Nutzung der Mittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz in Hamburg

Antwort der auf die der Fraktion der – Drucksache 19/27711

Aus Bundesmitteln werden der Liquiditätsreserve des im Jahr 2021 drei Milliarden Euro für die von Vorhaben von Kranken-häusern zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Länder und/oder die Krankenhausträger weitere mindestens 30 Prozent der Fördersumme tragen. Insgesamt stehen somit mehr als vier Milliarden Euro für die Modernisierung der zur Verfügung. Die Länder können auch über die Fördersumme hinaus aus ihrem jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stellen.  […]

Quelle: Bundestag (PDF, 233KB)

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