NRW: Vereinbarung über die Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2020

e. V.

Der nach § 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 KHG für das Jahr beträgt

  • 101,83 Euro ohne und
  • 104,26 Euro mit

vorläufigem Ausgleich nach § 10 der Vereinbarung vom 20.12.2007 zu § 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KHG für das Jahr und für die Rundungsdifferenz für das Jahr 2019.

: (PDF, 69KB)

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