NRW: Vereinbarung über die Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2020
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V.
Der Ausbildungszuschlag nach § 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 KHG für das Jahr 2020 beträgt
- 101,83 Euro ohne und
- 104,26 Euro mit
vorläufigem Ausgleich nach § 10 der Vereinbarung vom 20.12.2007 zu § 17 a Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KHG für das Jahr 2018 und für die Rundungsdifferenz für das Jahr 2019.
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