Niedersächsische Krankenhausgesellschaft fordert konkrete Verbesserungen für Kliniken

Lob für Engagement der Landesregierung – aber dringender Handlungsbedarf bei Finanzierung, Bürokratieabbau und Planungshoheit

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) würdigt das bisherige Engagement der Landesregierung für die Krankenhäuser, betont jedoch den dringenden Handlungsbedarf angesichts wachsender wirtschaftlicher und struktureller Herausforderungen. Zwar habe sich Niedersachsen im Rahmen der Bundesverhandlungen zur Krankenhausreform deutlich positioniert, die Reform sei bislang jedoch nicht praxistauglich und die finanzielle Lage der Kliniken spitze sich weiter zu, so NKG-Vorsitzender Rainer Rempe.

Die NKG nennt fünf zentrale Forderungen an die Landesregierung:

  • Ausgleich der Inflationsverluste: Die durch die Jahre 2022/2023 entstandene Finanzierungslücke müsse dringend geschlossen werden. Dafür sei eine dauerhafte Anhebung der Krankenhausvergütungen um 4 Prozent notwendig.
  • Reform des Vergütungssystems: Die Fallpauschalen seien nicht mehr auskömmlich. Die eingeführte Vorhaltevergütung reiche nicht aus und müsse ausgesetzt und neu bewertet werden.
  • Nachhaltige Investitionspolitik: Trotz gestiegener Investitionen müsse die Landesregierung den Substanzerhalt und die Transformation der Kliniklandschaft dauerhaft finanziell absichern.
  • Gestaltungsfreiheit bei der Krankenhausplanung: Die bundeseinheitlichen Vorgaben des KHVVG seien für Niedersachsen nicht passend. Das Land brauche mehr Planungshoheit nach dem Vorbild des NRW-Modells, um der Versorgung im Flächenland gerecht zu werden.
    Bürokratieabbau: Der Verwaltungsaufwand sei enorm: Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte verbringen rund drei Stunden täglich mit Dokumentation. Ein Abbau überflüssiger Nachweispflichten könne rechnerisch über 5.000 Fachkräfte freisetzen und so direkt der Versorgung zugutekommen.

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