Neuregelung der Verjährungsfristen durch das PpSG

PPP Rechtsanswälte informieren über die Neuregelungen zu den Verjährungsfristen im .

Der wenig vorhersehbare Änderungsantrag 4 zum -Stärkungsgesetz und die sich daraufhin überschlagenden weiteren zur von Ansprüchen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen hatte große Unsicherheit auf beiden Seiten und schließlich hektischen Aktionismus bei den Krankenkassen ausgelöst. Nunmehr ist der Gesetzesentwurf zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz durch den (BT-Drcks. 19/5593) am vergangenen Freitag verabschiedet worden. Der letzte Änderungsantrag Nr. 12a mit einer Sofortwirkung der Verjährungsverkürzung zu Lasten der Krankenassen ist damit umgesetzt worden. […]

Quelle: PPP Rechtsanwälte

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