Neuregelung der Fusionskontrolle von Krankenhäusern

Bislang unterliegen Krankenhauszusammenschlüsse der Fusionskontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (vgl. , Beschluss vom 16. 01. 2008, Az. KVR 26/07). Mehrere regionale Krankenhausfusionen, die aus Versorgungsaspekten durchaus sinnvoll erschienen, sind in der Vergangenheit untersagt worden. Diese Kontrolle und die Auslegung durch das stehen jedoch dem politisch gewollten Prozess der Strukturoptimierung beziehungsweise der Konzentration der Leistungserbringung mitunter entgegen. […]

Quelle: BDO Legal

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