Neufassung des § 303 Abs. 4 SGB V zur Verhinderung unzulässiger Diagnosebeeinflussung

Der als Anlass für
Dieser Beitrag ist Teil einer Beitragsserie. Die Beiträge geben einen – nicht vollständigen – Überblick über die Tätigkeit des BvDU im Justiziariat. Die Beiträge sollen verdeutlichen, in welchen Bereichen der BvDU für die Mitglieder in rechtlichen Bereichen tätig wird.

Nachdem ein Mitarbeiter der im vergangenen Jahr zugegeben hat, dass diese und andere Ärzten finanzielle Vorteile verschaffen würden, wenn diese eine bestimmte Diagnose dokumentierten, wurde öffentlich über das sog. „up-coding“ diskutiert. Während der Ärzteschaft vorgeworfen wurde, den eigenen finanziellen Vorteil den berechtigten Belangen ihrer Patienten vorzuziehen, standen die Krankenkassen in der Kritik, systematisch Einfluss auf die ärztlichen Kodierpflichten zu nehmen, um Geld zu sparen. […]

Quelle: Springer Medizin Verlag GmbH

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