Neue Vergütungsregeln sollen Einsatz von monoklonalen Antikörpern in Gang bringen

Die vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium () vorgelegte „ zur der Anwendung von monoklonalen Antikörpern“, kurz MAK-VO, befindet sich nun seit einigen Tagen in der Abstimmung mit den Verbänden. In der Verordnung rechnet der Bund mit Versorgungskosten von zu 84 Millionen Euro für die gesetz­liche () und private Kran­ken­ver­siche­rung (), davon allein 74 Millionen Euro für die GKV. […]

Quelle: Ärzteblatt

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