Neue NRW-Krankenhausplanung: Verhandlungen über regionale Versorgungskonzepte starten

Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in -Westfalen geht in die nächste Phase

Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen geht in die nächste Phase: Am heutigen Donnerstag, 17. November, starten die Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen über die Versorgungskonzepte in den Regionen. In diesen Verhandlungen wird es darum gehen, welches künftig ganz konkret welches Leistungsspektrum vor Ort anbietet. Ziel ist es, eine sinnvolle Aufgabenteilung und eine Stärkung der Zusammenarbeit der Krankenhäuser zu erreichen und damit zugleich flächendeckend die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

„Unser Krankenhausstärkungsplan nimmt immer weiter Konturen an. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Krankenhäuser und Krankenkassen in den allermeisten Fällen gute, innovative und zukunftsfeste Konzepte für die vor Ort entwickeln werden. Das wird am Ende allen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zugutekommen. Wir als werden diesen Prozess eng begleiten und nehmen dafür auch in schwierigen Zeiten erhebliche finanzielle Mittel in die Hand. Alleine für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans wollen wir – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – in den Jahren 2023 bis 2027 rund 2,5 Milliarden investieren. Dazu kommen noch die jährlichen Pauschalmittel für , die ab dem Jahr 2023 um 195 Millionen Euro auf insgesamt 765 Millionen Euro erhöht werden. Das ist eine Menge Holz”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der weitere Zeitablauf für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung sieht wie folgt aus: Für die aktuell zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen beginnenden Verhandlungen sieht das nordrhein-westfälische einen Zeitrahmen von bis zu sechs Monaten vor. Danach übernehmen die Bezirksregierungen als zuständige Planungsbehörde die Verfahrensleitung. Dann werden auch weitere Beteiligte, zum Beispiel kommunale Gesundheitskonferenzen, in den Prozess mit einbezogen. Bei Bedarf können zudem dann noch offene Fragen in regionalen Konferenzen besprochen werden. Abschließend entscheidet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die einzelnen Versorgungsaufträge der Krankenhäuser. Diese sollen bis zum Jahr neu erteilt werden. […]

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