Neue Liquiditätshilfen für Krankenhäuser

mit Belegungsrückgängen können wieder Abschlagszahlungen auf den Ganzjahreserlösausgleich erhalten.

Das (BMG) hat zur Finanzierung der eine Sonderregelung aus dem Jahr 2021 wiederbelebt: Kliniken mit Belegungsrückgängen, die im ersten Quartal 2022 keine Freihaltepauschalen erhalten haben, können ab sofort wieder Abschlagszahlungen auf den Ganzjahreserlösausgleich für das Jahr 2022 erhalten. Dies schreibt die „Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftli­chen Sicherung der Krankenhäuser“ fest, die am 15. Juni in Kraft getreten ist. Nach der bisherigen Rechtslage hätten die Kliniken die Mittel aus dem Ganzjahresausgleich frühestens nach der Verhandlung im Jahr 2023 erhalten können. […]

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