Nachtrag vom 18.06.2021 zum 01.07.2021 und Umsetzung der Monoklonale-Antikörper-Verordnung (MAKV) in weiteren Abrechnungsverfahren

Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

Zur Umsetzung der Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalenAntikörpern (Monoklonale-Antikörper-Verordnung –MAKV) vom 21.4. 2021 haben die Vereinbarungspartner Regelungen zur Umsetzung in einer Vereinbarung vom 31.5.2021 abgestimmt, deren Entgeltschlüssel mit dem vorliegenden Nachtrag umgesetzt werden.

Download: DKG (PDF, 54KB)

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