Nachbesserungen dringend notwendig: Weitere Behandlungskapazitäten für Corona-Patienten jetzt erschließen

Mit dem erhalten die Möglichkeit, zusätzliche Kapazitäten für COVID-19-Patienten zu schaffen. Dabei werden - und Rehabilitationseinrichtungen mit in die Versorgung von akutstationären Krankenhauspatienten eingebunden. Nicht von dem Gesetz berücksichtigt sind Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter, Väter und Kinder, ambulante Rehabilitationseinrichtungen sowie die nach § 30 GewO. Diese Einrichtungen und Kliniken werden jedoch längst von den Bundesländern für die Akutversorgung eingeplant und haben ihren Betrieb entsprechend umgestellt. Allerdings fehlen nach wie vor die rechtlichen Grundlagen und die der Leistung.

Vorsorge- und -Einrichtungen für Mütter, Väter und Kinder sowie Kliniken nach § 30 GewO wurden von den Bundesländern bereits aufgefordert, alle Patienten aus ihren Einrichtungen zu entlassen und keine weiteren Patienten mehr aufzunehmen, um alle Kapazitäten für die Versorgung von akutstationären Patienten aus Krankenhäusern nutzen zu können. Damit sollen wiederum in den Krankenhäusern Kapazitäten geschaffen werden, um COVID-19-Patienten zu behandeln.

Thomas Bublitz, BDPK-Hauptgeschäftsführer: „Mit der Hinzunahme von Vorsorge- und Reha-Einrichtungen für Mütter, Väter und Kinder sowie Kliniken nach § 30 GewO in die Krankenhausversorgung können wir deutlich mehr Kapazitäten in den Krankenhäusern für COVID-19-Patienten schaffen. Dafür benötigen wir jedoch schnellstmöglich einen rechtlichen Rahmen. Aktuell agieren die Vorsorge und Reha-Einrichtungen für Mütter, Väter und Kinder sowie die Kliniken nach § 30 GewO im rechtsfreien Raum.“

Mit dem Abbruch der Vorsorge- und Reha-Maßnahmen ist die gesamte Vergütungsgrundlage weggebrochen, sodass die Einrichtungen und Kliniken die unabhängig von der Schließung weiter anfallenden , wie Personalkosten oder Fix-Kosten zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur, nicht mehr decken können. Eine Berücksichtigung im Rettungsschirm ist daher dringend notwendig. Wenn die Liquidität und der wirtschaftliche Bestand der Einrichtungen nicht kurzfristig gesichert werden, droht ihnen das Aus – mit schwerwiegenden Folgen für die akute Bewältigungsstrategie in der Corona-Krise und der zukünftigen Patientenversorgung.

: Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK)

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